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Trinkwasser

careblue®-Risikoabschätzung Trinkwasser (früher: Gefährdungsanalyse)
Zuverlässig. Normgerecht. Sicher.

Zeigt das Untersuchungsergebnis der Trinkwasserbeprobung eine Überschreitung des Grenzwerts (technischer Maßnahmenwert), dann ist gemäß TrinkwV die Erstellung einer Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) zwingend erforderlich. Hier wird die gesamte Trinkwasserinstallation in Hinblick auf die Nichteinhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik im Zusammenhang mit den Untersuchungsergebnissen beurteilt.

Grundlagen der Risikoabschätzung (früher: Gefährdungsanalyse)

  • UBA-Empfehlungen 
  • DVGW-Arbeitsblatt W 551
  • DVGW-Hinweis W 1001
  • VDI-Richtlinie 6023

Was der Betreiber bei Grenzwertüberschreitungen tun muss

  • Kommunikation mit dem zuständigen Gesundheitsamt
  • Mitteilung an die betroffenen Verbraucher über die Einschränkungen der Trinkwasser-Verwendung
  • Die Erstellung einer Risikoabschätzung (früher: Gefährdungsanalyse) nach TrinkwV und den Empfehlungen des UBA durch sachkundige, gemäß VDI-Richtlinie 6023 geprüfte Personen
  • Unverzügliche Durchführung von Gesundheitsschutz/Verbraucherschutz-Maßnahmen nach DVGW-Arbeitsblatt W551
  • Umgehende Mitteilung an die zuständige Behörde über ergriffene Maßnahmen und Durchführung der Nachbeprobung in der vorgegebenen Frist
  • Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber Behörden und Nutzern

Die Schritte einer Risikoabschätzung (früher: Gefährdungsanalyse)

  1. Umfassende Ortsbesichtigung zur Ursachenaufklärung
  2. Konkrete Feststellung der planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängel einer Anlage
  3. Identifizierung von Abhilfemaßnahmen
  4. Festlegung der zeitlichen Priorisierung unter Berücksichtigung der Gesundheitsgefährdung der Nutzer

Ist das Trinkwasser durch Legionellen beeinträchtigt, muss ein Sachverständiger die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik prüfen. Werden diese nicht eingehalten, muss der Sachverständige sicherstellen, dass der Betreiber wieder einen regelkonformen Betrieb der Trinkwasser-Installation herstellt.
Unser zertifiziertes Fachpersonal behält für Sie den Überblick und leitet neben der Risikoabschätzung (früher: Gefährdungsanalyse) alle weiteren Maßnahmen für Sie ein.

Wann muss ich eine Risikoabschätzung (früher: Gefährdungsanalyse) erstellen lassen?

Der Betreiber einer Trinkwasseranalage muss nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung mindestens alle drei Jahre seine Trinkwasserinstallation auf Legionellen überprüfen lassen. Wird der technische Maßnahmenwert einer Legionellenkonzentration von 100 KBE/100 ml erreicht, muss der Betreiber nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung eine Risikoabschätzung (früher: Gefährdungsanalyse) erstellen lassen. Eine Risikoabschätzung ist also keine Kann-Maßnahme. Ziel der Risikoabschätzung ist es, die Ursache für die Kontamination mit Legionellen in Trinkwasserleitungen zu finden, systembedingte Gefahrenstellen zu identifizieren und daraus geeignete Maßnahmen zur dauerhaften Beseitigung abzuleiten.
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Was ist unter einer Gefährdungsanalyse lt. Trinkwasserverordnung zu verstehen?

Die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes kann technische, also baulich bedingte, oder organisatorische, das heißt die Betriebsweise oder die Wartung betreffende Ursachen haben. Ist das Trinkwasser durch Legionellen beeinträchtigt, muss ein Sachverständiger vor Ort die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik prüfen. Es werden also zuerst die planerischen, bau- oder betriebsbedingten Mängel identifiziert. Im nächsten Schritt werden die notwendigen Abhilfemaßnahmen bestimmt und ihre zeitliche Priorisierung unter Berücksichtigung der Gesundheitsgefahr für die Nutzer festgelegt.
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Wie läuft eine Gefährdungsanalyse lt. Trinkwasserverordnung ab?

Eine Gefährdungsanalyse kann in drei Schritte unterteilt werden:
Ist-Zustand erfassen und dokumentieren
Ist-Zustand und Soll-Zustand abgleichen
Gesamtbewertung und Ableitung von Maßnahmen durchführen
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Kann eine Gefährdungsanalyse ohne Ortsbesichtigung erstellt werden?

Der erste Schritt einer Gefährdungsanalyse ist es, den Ist-Zustand der Trinkwasseranlage zu erfassen und zu dokumentieren. Hierzu müssen vorhandene Planungen, Berechnungen, Strangschemata etc. gesichtet und ausgewertet werden. Um die Anlage in allen Einzelheiten zu analysieren, ist eine Ortsbesichtigung absolut unerlässlich. Hier werden insbesondere Warm- und Kaltwassertemperaturen, hydraulische Verhältnisse, eingestellte Betriebsparameter, verwendete Werkstoffe, eingesetzte Armaturen und Geräte, Wartungszustand, Stagnationsbereiche usw. erfasst und aufgezeichnet.
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Welche Untersuchungspflichten auf Legionellen bestehen nach TrinkwV?

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV)1 enthält für Legionella spec. einen technischen Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml. Nach § 14b ist eine Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen von Gebäuden erforderlich, wenn dort eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist, das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird und es Duschen oder andere Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers gibt. In diesen Fällen ist eine systemische Untersuchung durchzuführen. Grundsätzlich liegt diese Überwachungspflicht beim Unternehmer und sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage.
Die Probennahme ist gemäß DIN EN ISO 194582 durchzuführen. Hierzu sind nach TrinkwV § 14 b Absatz 3 geeignete Probennahmearmaturen an repräsentativen und für die Probennahme geeigneten Probennahmestellen durch den Betreiber vorzuhalten.
Nach § 15 Absatz 1a TrinkwV ist für die mikrobiologische Bestimmung von Legionellen spätestens ab dem 1. März 2019 das Verfahren nach ISO 117313 anzuwenden.
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Wer darf eine Gefährdungsanalyse durchführen?

Der Betreiber der Trinkwasserinstallation ist gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durch zertifiziertes Fachpersonal durchführen lassen und bei Grenzwertüberschreitungen konkrete Maßnahmenpläne durchzuführen.
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