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Trinkwasser

Verunreinigungen im Trinkwasser
Chemische Verschmutzungen

§6 der Trinkwasserverordnung regelt die maximal zulässigen Konzentrationen an chemischen Stoffen, die unser Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen dürfen. Ihre Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen, sind in der Anlage 2 der TrinkwV beschrieben. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Arten von Substanzen:

Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation nicht mehr erhöht
Pflanzenschutzmittel z.B. gelangen über das Grundwasser in das Rohwasser, das von Wasserwerken zu Trinkwasser aufbereitet wird. Ab dem Wasserwerk kann sich ihr Gehalt nicht weiter erhöhen, weil das Wasser im Leitungsnetz und in der Hausinstallation nicht mehr mit Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommt.
Weitere Parameter sind: Acrylamid, Benzol, Bor, Bromat, Chrom, Cyanid, 1,2-Dichlorethan, Fluorid, Nitrat, Quecksilber, Selen, Tetrachlorethan, Trichlorethen, Uran sowie Wirkstoffe in Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukten.

Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser-Installation ansteigen kann
Die Bleimenge z.B., die sich nach der Aufbereitung in den Wasserwerken noch im Trinkwasser befindet, kann sich auf dem Weg zu Ihnen durch alte Bleirohre weiter erhöhen.
Weitere Parameter sind: Antimon, Arsen, Benzopyren, Blei, Cadmium, Epichlorhydrin, Kupfer, Nickel, Nitrit, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Trihalogenmethane, Vinylchlorid

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