Verunreinigungen im Trinkwasser
Was die Trinkwasserverordnung dazu regelt
Trinkwasser muss grundsätzlich so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu befürchten ist. Die Entwicklung von Krankheitserregern wie z.B. Legionellen insbesondere in Warmwasserleitungen, aber auch das Entstehen von Schwermetallen durch ungeeignete Rohrleitungs- und Armaturenmaterialien können zu schädlichen Verunreinigungen des Trinkwassers führen.
Die Trinkwasserverordnung legt hierfür zu unterschiedlichsten Parametern Grenzwerte fest, die regelmäßig oder anlassbezogen untersucht werden müssen. Der Betreiber der Trinkwasserinstallation ist gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durch zertifiziertes Fachpersonal durchführen lassen und bei Grenzwertüberschreitungen konkrete Maßnahmenpläne durchzuführen.
Die TrinkwV unterscheidet drei Gruppen von Verschmutzungen
Mikrobiologische
Verschmutzung

Chemische
Verschmutzung

Einzuhaltende
Indikatorparameter

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