Verunreinigungen im Trinkwasser
Was die Trinkwasserverordnung dazu regelt
Trinkwasser muss grundsätzlich so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu befürchten ist. Die Entwicklung von Krankheitserregern wie z.B. Legionellen insbesondere in Warmwasserleitungen, aber auch das Entstehen von Schwermetallen durch ungeeignete Rohrleitungs- und Armaturenmaterialien können zu schädlichen Verunreinigungen des Trinkwassers führen.
Die Trinkwasserverordnung legt hierfür zu unterschiedlichsten Parametern Grenzwerte fest, die regelmäßig oder anlassbezogen untersucht werden müssen. Der Betreiber der Trinkwasserinstallation ist gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durch zertifiziertes Fachpersonal durchführen lassen und bei Grenzwertüberschreitungen konkrete Maßnahmenpläne durchzuführen.
Die TrinkwV unterscheidet zwei Gruppen von Verschmutzungen
Mikrobiologische Verschmutzung
Gesundheitsgefährdende Bakterien können im Trinkwasser auftreten. Zu diesen Bakterien zählen beispielsweise E-Coli, Enterokokken, Pseudomonas und Legionellen. Laut gesetzlichen Vorschriften dürfen sie gar nicht oder nur in sehr geringem Maße vorhanden sein, damit das Trinkwasser als unbedenklich gilt.
Chemische Verschmutzung
Belastungen aus Landwirtschaft, Industrie oder Wasserleitungen können Wasser chemisch verunreinigen und zu gesundheitlichen Schäden führen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Stoffen, u.a.: Blei, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Cadmium Acrylamid, Benzol, Bor, Bromat, Chrom, Cyanid, Nitrat, Selen, Uran, Antimon, Arsen oder Benzopyren.
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